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Textile Qualität
Die Qualität und chemische Unbedenklichkeit sind heute maßgeblich am Erfolg textiler Produkte und Halbzeuge beteiligt. Durch die zunehmende Nachfrage nach unbelasteten Produkten und die zunehmende Besorgnis über umweltfeindliche Schadstoffe, ist es für Kunden und Verarbeiter wichtig, belastbare und werbewirksame Aussagen zur textilen Qualität machen zu können. Wir analysieren, testen und bewerten alle textilen Produkte, ebenso wie textiles Halbzeug oder Accessoires.
Nationale Gesetzgebungen und Methodenkataloge werden in den Prüfverfahren ebenso berücksichtigt, wie aktuellste Erkenntnisse über Schadstoffe oder kommende Verbote und Erlasse.
Durch die Anwendung unserer Prüfmethoden werden Verbraucherbeschwerden reduziert und eine negative Presse ausgeschlossen.
Der Zugriff auf ein weltweites Labornetzwerk mit der Möglichkeit, Prüfungen an fast allen relevanten Fertigungsstätten vor Ort durchzuführen, ermöglicht uns, über Einzelzertifikate hinaus, auch laufende Qualitätskontrollen in der Prozesskette zu implementieren.
Die Prüfungen werden auf Mischproben, dergestalt feste oder flüssige Stoffe, angewandt. Die eingesetzten Prüfmethoden erlauben eine schnelle Bestimmung und Zuordnung von Messwerten. Auf Wunsch erfolgt ein laufendes Monitoring, auch über Artikelchargen hinweg.
Die Bandbreite an analytischen Methoden für die Prüfung von Textilien ist sehr groß. Im deutschen und europäischen Absatzraum prüfen wir prominent nach den Methodenkatalogen des §64 LFGB. Zusätzlich werden, je nach Artikelgattung, weitere Prüfungen vorgeschlagen und durchgeführt.
Grundsätzliche Prüfung: Chrommate nach §64 LFGB, 82.02-11 Amine aus Azofarbstoffen nach §64 LFGB, 82.02-2 (2002/61/EG) Schwermetalle mit ICP-MS Formaldehyabgabe nach $64 LFGB, 82.02-1 Headspace-Untersuchung auf flüchtige organische Lösungsmittel Bestimmung von AOX Fallbezogene Parameter: Flammschutzmittel Schwermetalle außer PB und Nickelabgabe (94/27/EG) Allergisierende und Karzinogene Farbstoffe TBT, MBT, DBT Phys. Prüfungen auf Farbechtheit und Schweißechtheit Phthalate, Halogene Verbindungen (PCBs, Chlorphenole) (2005/84/EG) Pestizide (76/769/EWG) – (1907/2006/EG) Chlor-Organische Carrier Perfluorierte Verbindungen |
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