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REACH Analytik / Phthalate / PaK Die seit dem 01.06.2007 gültige EU-Verordnung REACH hatte und hat immense Auswirkungen: sie führte zu einer grundlegenden Änderung des europischen Chemierechts und beeinflußt den Import und Vertrieb von Produkten, Substanzen und Zubereitungen innerhalb der EU. Inzwischen fallen über 30.000 Substanzen unter die neue Verordnung.
Schlüsselelemente von REACH sind:
- Verlagerung der Verantwortung für die Erfassung und Bewertung von Daten und für die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung der Chemikalien von den Behörden auf die Industrie (Beweislastumkehr zur/zum VerursacherIn);
- Erweiterung der Verantwortung für die Produktsicherheit und Zur-Verfügung-Stellung von Informationen über Verwendungszwecke und Exposition auf alle nachgeschalteten AnwenderInnen (bisher nur HerstellerInnen und Importeurinnen/Importeure);
- Verwendungsspezifisches Zulassungsverfahren für Chemikalien, die besonderen Anlass zur Besorgnis geben;
- Verpflichtende gemeinsame Nutzung von Prüfdaten und Teilung der Prüfkosten, besonders zur Vermeidung von doppelt durchgeführten Tierversuchen ("datasharing", ist in Österreich bereits zwingend vorgeschrieben) und gleichzeitig Förderung von Prüfmethoden ohne Tiere;
- Verwendungsspezifisches Zulassungsverfahren für Chemikalien, die besonderen Anlass zur Besorgnis geben;
Als Hersteller oder Importeur von Substanzen, Erzeugnissen oder Zubereitungen ist es also keine Frage ob Sie von REACH betroffen sind, sondern eher in welchem Umfang und wann. Wir unterstützen Sie schon bei der Vordetektion der in der REACH SVHC-Liste geführten Stoffe und helfen Ihnen sich gegen ungewollte Folgen abzusichern.
REACH Test und Screening: Wir führen ein kompaktes Screening Ihrer Produkte auf Basis der SVHC-Verbotsliste durch. Dabei arbeiten wir mit fünf Komplexitätsklassen, in welche Ihr Produkt eingeordnet wird. Jede Klasse wird über eine Pauschale abgerechnet. Somit verliert das komplexe Thema REACH, zumindest kaufmännisch betrachtet, seinen Schrecken. Im Idealfall besitzen Sie nach kurzer Zeit Gewissheit, ob die von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte, Stoffe oder Zubereitungen registrierpflichtig sind oder nicht.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und leiten Sie sicher durch das gesamte Verfahren.
Unser Job, Ihr Vorteil.
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